Grundsätzlich "JA" !
Praktisch ist es teuer, die Überwachung fast nicht möglich und ebenso oder sogar noch teurer.
Wenn Du ein Rezept veröffentlicht hast, so kann man annehmen, dass es von Dir stammt. Das trifft zu, wenn Du das Gericht selber gekocht hast und folgend den Vorgang beschrieben hast.
Wenn Du Deine Rechte einklagen willst, weil Du nicht möchtest, dass noch jemand das (Dein) Gericht kochen (so kochen) kann (darf wie Du), must Du den Verstoß des Betreffenden beweisen.
Solltest Du nicht Recht bekommen, was immerhin unabhängig von der Wirklichkeit möglich ist, gehört das Rezept rechtlich schon nicht mehr Dir, sondern dem, dem Du den Verstoß gegen Deine Rechte vorgeworfen hast.
Auf den Kosten bleibst Du dennoch sitzen. Um so etwas zu riskieren musst Du die Kosten und den Nutzen abwägen. Für mich kommt das nur infrage wenn ein Starkoch in einem extrem teuren Restaurant eigene Kreationen anbietet und die "KUNDEN" im Lokal gebunden sehen will.
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