RECHTE DRITTER
Die Rechte Dritter, insbesondere die Urheberrechte bei Rezepten
(und auch anderen Inhalten).
Der Rezeptname ist nicht schützbar, wenn er allgemein oder historisch gewachsen ist (Milirahmstrudel in Wien).
Wenn es sich um eine Sonderkreation einer bestimmten Person handelt ist diese schützbar.
Die Angabe von Zutaten und Mengen sind nicht urheberrechtlich schützbar.
Nur die wörtliche Zusammenstellung eines Rezeptes ist urheberrechtlich auf den Namen des Autors geschützt. (speziell bei Prominenten Köchen)
Wer ein Rezept (oder auch einen anderen Inhalt) 1:1 kopiert, begeht immer einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Dies kann auch dann gelten, wenn eine eigene Formulierung nicht erkennbar ist.
Wer ein Rezept, das die schreibenden Person gekocht hat, mit eigenen Worten beschreibt, beschreibt damit sein eigenes Rezept, auch bei Angabe der Zutaten wie in anderen Rezepten.
Bei Bildern gelten normal die allgemeinen Bild-Rechte:
Der Fotograph ist Urheber
Der Besitzer des Objektes ist zumindest Inhaber der Nebenrechte.
Der Inhaber der Erstveröffentlichung (Verleger) ist Besitzer der Veröffentlichungsrechte.
Es können mehrere Rechte auf eine Person fallen.
Ausnahmen sollen schriftlich vorliegen. (zB. die nicht kommerzielle Verwendung der Bilder ist gestattet).
Bei veröffentlichten Rezepten wir in der Regel das Nachkochen im privaten Bereich vorausgesetzt, für kommerzielle Verwendung sind Genehmigungen erforderlich, wenn es nicht regionale Grundrezepte sind. (zB. Apfelstrudel oder Rindssuppe usw.)